Compliance & Nachhaltigkeit

 

1. Produkt- & Materialkonformität

REACH

EU-Chemikalienverordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)

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Basierend auf der SVHC-Liste enthalten die von Deutronic Elektronik GmbH an Sie gelieferten Produkte unseres Wissens keine besonders besorgniserregenden Stoffe mit einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent.

Auszug aus der Verordnung:

Artikel 33 Pflicht zur Weitergabe von Informationen über Stoffe in Erzeugnissen

  • Lieferant eines Erzeugnisses, das einen die Kriterien des Artikels 57 erfüllenden und gemäß Artikel 59 Absatz 1 ermittelten Stoff in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent (w/w) enthält, stellt dem Abnehmer des Erzeugnisses die ihm vorliegenden, für eine sichere Verwendung des Erzeugnisses ausreichenden Informationen zur Verfügung, gibt aber mindestens den Namen des betreffenden Stoffes an.
  • Auf Ersuchen eines Verbrauchers stellt jeder Lieferant eines Erzeugnisses, das einen die Kriterien des Artikels 57 erfüllenden und gemäß Artikel 59 Absatz 1 ermittelten Stoff in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent (w/w) enthält, dem Verbraucher die ihm vorliegenden, für eine sichere Verwendung des Erzeugnisses ausreichenden Informationen zur Verfügung, gibt aber mindestens den Namen des betreffenden Stoffes an.

 

RoHS

EU Richtlinie 2015/863 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten Restrictions of Hazardous Substances (RoHS)

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Die von Deutronic GmbH hergestellten Produkte erfüllen die RoHS Direktive 2015/863/EU und beinhalten keine bzw. innerhalb der erlaubten Grenzwerte, Inhaltstoffe welche die in der Direktive genannten Richtlinien fallen.

Bereits Mitte 2005 haben wir unsere Produktionsanlagen umgestellt, um die neuen Richtlinien erfüllen zu können. Seit diesem Zeitpunkt fertigen wir ausschließlich RoHS-konform.

Alle von uns an Sie gelieferten Produkte, enthalten nach unserem Kenntnisstand keine Stoffe, deren Inverkehrbringen gemäß der RoHS Richtlinie untersagt ist.

Des Weiteren können wir Ihnen basierend auf Aussagen unserer Lieferanten bestätigen, dass die von uns benutzten Bauteile den Anforderungen der RoHS Richtlinie entsprechen.

Ein geringer Anteil von Bauteilen können nicht dieser Richtlinie entsprechen. Dazu zählen z.B. Akkumulatoren.

 

TSCA

US-Bundesgesetz zur Regulierung chemischer Stoffe, um Risiken für Gesundheit und Umwelt zu minimieren, Toxic Substances Control Act (TSCA)

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Die Deutronic Elektronik GmbH bestätigt hiermit, dass alle von uns gelieferten Produkte und deren Verpackungen, bei korrekter Verwendung gemäß den Produktspezifikationen –
nach unserem derzeitigen Kenntnisstand - den Anforderungen des Toxic Substances Control Act (TSCA) in der aktuell gültigen Fassung der U.S. Environmental Protection Agency (EPA) entsprechen.

 

EUDR

Die EU-Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Lieferketten („EUDR“) regelt das Inverkehrbringen bestimmter Rohstoffe (u.a. Holz) und daraus hergestellter Erzeugnisse in der Europäischen Union

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Bei Deutronic werden Kartonagen und Paletten ausschließlich als Verpackungs- und Transportmaterial für elektronischen Produkte verwendet.
Sie dienen dem Stützen, Schützen und Tragen der Geräte und werden von Deutronic nicht als eigenständige Waren in Verkehr gebracht oder verkauft.

 

 

2. Verantwortungsvolle Lieferkette

Konfliktmineralien

Stellungnahme zum Dodd-Frank Act

Die Deutronic Elektronik GmbH tätigt selber keine Direktimporte von Mineralien und damit auch nicht von sogenannten „Konflikt Mineralien“ wie zum Beispiel Kassiterit, Gold oder Wolframit.

Nach unserem aktuellen Kenntnisstand werden von unseren Lieferanten keine Konfliktmineralien mit dem Ursprung aus der Demokratischen Republik Kongo oder deren Nachbarländer eingesetzt.

Die Deutronic Elektronik GmbH unterliegt nicht der SEC-Informationspflicht.

 

 

3. Cyber Resilience Act (CRA), Schwachstellenmanagement & Produktsicherheit

Als Hersteller hochwertiger Elektronik- und Leistungselektroniklösungen hat die Sicherheit, Integrität und Resilienz unserer Produkte mit digitalen Elementen höchste Priorität.

Im Rahmen der Anforderungen der EU-Verordnung 2024/2847 über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen (Cyber Resilience Act – CRA) betreibt die Deutronic Elektronik GmbH ein aktives Schwachstellenmanagement und stellt eine zentrale, direkte Anlaufstelle für die Meldung von Sicherheitslücken zur Verfügung.

Zentrale Anlaufstelle für Sicherheitsmeldungen

Wenn Sie eine potenzielle Sicherheitslücke oder ein sicherheitsrelevantes Problem in einem Produkt der Deutronic Elektronik GmbH feststellen, bitten wir Sie, uns dies über folgende Kontaktadresse mitzuteilen:

E-Mail: CRA(at)deutronic.com
Zuständiger Bereich: CRA / Produktsicherheit

Bitte verwenden Sie diese Kontaktadresse ausschließlich für Meldungen zu Sicherheitslücken, Schwachstellen und sicherheitsrelevanten Problemen unserer Produkte.

Was Sie bei einer Meldung angeben sollten

Um eine möglichst schnelle und zielgerichtete technische Bewertung zu ermöglichen, bitten wir Sie, bei einer Schwachstellenmeldung nach Möglichkeit folgende Informationen bereitzustellen:

  1. Betroffenes Produkt: Produktbezeichnung, Artikelnummer und Seriennummer sowie die eingesetzte Software- bzw. Firmware-Version.
  2. Beschreibung der Schwachstelle: Eine möglichst detaillierte technische Beschreibung der beobachteten Auffälligkeit bzw. der potenziellen Sicherheitslücke.
  3. Reproduzierbarkeit: Schritte zur Reproduktion, gegebenenfalls ein Proof-of-Concept sowie relevante Logdateien oder weitere technische Informationen, sofern vorhanden.
  4. Mögliche Auswirkungen: Informationen darüber, welche Auswirkungen die Schwachstelle auf die Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit des Produkts bzw. der damit verbundenen Systeme haben könnte.

Umgang mit gemeldeten Schwachstellen

Eingehende Meldungen werden durch den zuständigen Bereich geprüft, bewertet und im Rahmen unseres internen Schwachstellenmanagements bearbeitet. Sofern für die technische Analyse weitere Informationen erforderlich sind, nehmen wir mit der meldenden Person Kontakt auf.

Bestätigte Schwachstellen werden entsprechend ihrer Kritikalität und möglichen Auswirkungen behandelt. Soweit erforderlich, werden geeignete Maßnahmen zur Behebung und Verbesserung der Produktsicherheit eingeleitet und betroffene Kunden entsprechend informiert.

Wir bitten um eine verantwortungsvolle und vertrauliche Meldung von Sicherheitslücken und unterstützen eine koordinierte Bearbeitung von Schwachstellen.