Compliance & Nachhaltigkeit
1. Produkt- & Materialkonformität
REACH
EU-Chemikalienverordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)
Basierend auf der SVHC-Liste enthalten die von Deutronic Elektronik GmbH an Sie gelieferten Produkte unseres Wissens keine besonders besorgniserregenden Stoffe mit einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent.
Auszug aus der Verordnung:
Artikel 33 Pflicht zur Weitergabe von Informationen über Stoffe in Erzeugnissen
- Lieferant eines Erzeugnisses, das einen die Kriterien des Artikels 57 erfüllenden und gemäß Artikel 59 Absatz 1 ermittelten Stoff in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent (w/w) enthält, stellt dem Abnehmer des Erzeugnisses die ihm vorliegenden, für eine sichere Verwendung des Erzeugnisses ausreichenden Informationen zur Verfügung, gibt aber mindestens den Namen des betreffenden Stoffes an.
- Auf Ersuchen eines Verbrauchers stellt jeder Lieferant eines Erzeugnisses, das einen die Kriterien des Artikels 57 erfüllenden und gemäß Artikel 59 Absatz 1 ermittelten Stoff in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent (w/w) enthält, dem Verbraucher die ihm vorliegenden, für eine sichere Verwendung des Erzeugnisses ausreichenden Informationen zur Verfügung, gibt aber mindestens den Namen des betreffenden Stoffes an.
RoHS
EU Richtlinie 2015/863 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten Restrictions of Hazardous Substances (RoHS)
Die von Deutronic GmbH hergestellten Produkte erfüllen die RoHS Direktive 2015/863/EU und beinhalten keine bzw. innerhalb der erlaubten Grenzwerte, Inhaltstoffe welche die in der Direktive genannten Richtlinien fallen.
Bereits Mitte 2005 haben wir unsere Produktionsanlagen umgestellt, um die neuen Richtlinien erfüllen zu können. Seit diesem Zeitpunkt fertigen wir ausschließlich RoHS-konform.
Alle von uns an Sie gelieferten Produkte, enthalten nach unserem Kenntnisstand keine Stoffe, deren Inverkehrbringen gemäß der RoHS Richtlinie untersagt ist.
Des Weiteren können wir Ihnen basierend auf Aussagen unserer Lieferanten bestätigen, dass die von uns benutzten Bauteile den Anforderungen der RoHS Richtlinie entsprechen.
Ein geringer Anteil von Bauteilen können nicht dieser Richtlinie entsprechen. Dazu zählen z.B. Akkumulatoren.
TSCA
US-Bundesgesetz zur Regulierung chemischer Stoffe, um Risiken für Gesundheit und Umwelt zu minimieren, Toxic Substances Control Act (TSCA)
Die Deutronic Elektronik GmbH bestätigt hiermit, dass alle von uns gelieferten Produkte und deren Verpackungen, bei korrekter Verwendung gemäß den Produktspezifikationen –
nach unserem derzeitigen Kenntnisstand – den Anforderungen des Toxic Substances Control Act (TSCA) in der aktuell gültigen Fassung der U.S. Environmental Protection Agency (EPA) entsprechen.
EUDR
Die EU-Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Lieferketten („EUDR“) regelt das Inverkehrbringen bestimmter Rohstoffe (u.a. Holz) und daraus hergestellter Erzeugnisse in der Europäischen Union
Bei Deutronic werden Kartonagen und Paletten ausschließlich als Verpackungs- und Transportmaterial für elektronischen Produkte verwendet.
Sie dienen dem Stützen, Schützen und Tragen der Geräte und werden von Deutronic nicht als eigenständige Waren in Verkehr gebracht oder verkauft.
2. Verantwortungsvolle Lieferkette
Konfliktmineralien
Stellungnahme zum Dodd-Frank Act
Die Deutronic Elektronik GmbH tätigt selber keine Direktimporte von Mineralien und damit auch nicht von sogenannten „Konflikt Mineralien“ wie zum Beispiel Kassiterit, Gold oder Wolframit.
Nach unserem aktuellen Kenntnisstand werden von unseren Lieferanten keine Konfliktmineralien mit dem Ursprung aus der Demokratischen Republik Kongo oder deren Nachbarländer eingesetzt.
Die Deutronic Elektronik GmbH unterliegt nicht der SEC-Informationspflicht.